Der Rechtsanwalt ist der berufene unabhängige Berater und Vertreter in allen Rechtsan­gelegenheiten (§3 I BRAO)

Wir besitzen über 20-jährige Erfahrung im Bereich Kommunal- und Verwaltungsrecht

Unsere Schwerpunkte:

Seit der Wiedervereinigung habe ich an vorderster Front hautnahe Erfahrungen auf dem Gebiet des Überleitungsrechts im Grundstücksbereich und beim Aufbau der Verwaltung gesammelt. Unsere Kanzlei beruht auf diesen Erfahrungen und ist seit dem Jahr 2000 vorwiegend verwaltungsrechtlich und zudem im Bereich des Wohnungsmietrechts tätig.

Grundstücksrecht

Verwaltungsrecht

Wohnungsmietrecht